Allgemeine Geschäftsbedingungen

Key to see® – Die Enneagramm-Akademie

Key to see GmbH
Altenaustr. 1A
31812 Bad Pyrmont

Telefon: 030 217 584 07
E-Mail: dialog@keytosee.de
Website: www.keytosee.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Key to see® GmbH (Stand August 2023)

0. Einführung, Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die von der Key to see® GmbH, Altenaustraße 1A, 31812 Bad Pyrmont – nachfolgend kurz Auftragnehmer genannt – gegenüber ihren Auftraggebern erbracht werden. AGB´s der Auftraggeber finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

Unser Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1. Vertragsgestaltung

1.1
 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und der Key to see® GmbH über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und / oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2 
Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Key to see® GmbH, die den Verträgen beigefügt werden.

1.3 
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Key to see® GmbH, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungen der Key to see® GmbH

2.1 
Die Key to see® GmbH erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.

2.2 
Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und der Key to see® GmbH im Einzelnen festgelegt.

2.3 
Die Key to see® GmbH erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung, HR-Development-Konzeptionen, Speakings, Vorträgen, Seminaren, Trainings, Workshops, Coachings, Präsenzveranstaltungen und nach Vereinbarung Intervallveranstaltungen.

2.4
 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren, Trainings, Workshops findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen müssen vorab schriftlich vereinbart sein.

3. Honorare und Kosten

3.1
 Das erste Kontaktgespräch durch die Key to see® GmbH ist unentgeltlich.

3.2 
Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstigen Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

3.3 
Für Seminare, Trainings und Workshops wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.4 
Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien etc. berechnet.

3.5
 Für Seminare, Trainings und Workshops an Samstagen wird ein Zuschlag von 25 %, an Sonntagen ein Zuschlag von 50 % auf das vereinbarte Honorar berechnet.

3.6
 Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.7 
Die vereinbarten Honorare werden um 5 % pro Jahr (10 % alle zwei Jahre) erhöht.

3.8 
Der Auftraggeber darf seine Leistung nur zurückbehalten, sofern sein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche werden von dem Auftragnehmer, der Key to see® GmbH nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt.

3.9 
Wird ein Seminar, Training und Workshop vom Auftraggeber storniert, hat die Key to see® GmbH folgende Entgeltansprüche:

a) Bei Kündigung des Auftraggebers bis 20 Kalendertage vor dem (1.) Termin: Die Anzahlung in Höhe von 15 Prozent des vereinbarten Honorars verbleibt bei der Key to see® GmbH. Weitere Kosten werden nicht erhoben.

b) Bei Kündigung des Auftraggebers ab 19 Kalendertage vor dem (1.) Termin: Die Key to see® GmbH hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.

c) Bei Kündigung des Auftraggebers ab 7 Kalendertage vor dem (1.) Termin hat die Key to see® GmbH Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.

d) Bei Terminänderungen / Verschiebungen innerhalb dieser o.a. Fristen kann über eine Verrechnung des Honorars verhandelt werden.

Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung des Auftraggebers bei der Key to see® GmbH und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig.

4. Sicherung der Leistungen

4.1
 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Key to see® GmbH an den von ihr für die für den Auftrag erstellten Werken (z.B. Unterlagen etc.). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeiten. Eine Vervielfältigung / Verwendung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Key to see® GmbH.

4.2
 Die Key to see® GmbH behält sich vor, Ton- und Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit zu erstellen und diese in anderen Medien einzusetzen.

4.3
 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und / oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von der Key to see® GmbH vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainings / Seminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt. Die Key to see® GmbH erhält die Möglichkeit, am Veranstaltungsort einen Informationstisch mit Werbeträgern und Informationsmaterial aufzustellen.

4.4
 Der Auftraggeber informiert die Key to see® GmbH vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.5
 Sollen Teile des Trainingskonzepts und / oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der Key to see® GmbH der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Hinzugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen der Key to see® GmbH tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.

4.6
 Die Key to see® GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
Der Auftraggeber und die Key to see® GmbH verpflichten sich, über das vereinbarte Honorar und alle sonstigen Inhalte aus dieser Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren.

4.7
 Die Key to see® GmbH trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von der Key to see® GmbH zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Die Key to see® GmbH wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.

4.8
 Die Key to see® GmbH ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.9 
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung von der Key to see® GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Key to see® GmbH nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Auftraggeber unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.

4.10 Die Anmeldung der teilnehmenden Personen ist verbindlich. Es ist aber möglich, eine Ersatzperson zu melden. Die schriftliche Benennung einer Ersatzperson ist bis 7 Tage vor Seminarbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- möglich.
Die generelle Anmeldefrist für Seminare, angeboten durch die Key to see® GmbH, beträgt 14 Tage vor Seminarbeginn.
Die generelle Anmeldefrist für die Coaching-Ausbildung, angeboten durch die Key to see® GmbH, beträgt 14 Tage vor Seminarbeginn.

5. Kündigung

5.1 Offene Seminarveranstaltungen: Kündigung durch Teilnehmer*in

Wird eine offene Veranstaltung von der Teilnehmer*in storniert, gilt folgendes:

a) Eine Kündigung seitens ist bis 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei.

b) Bei Kündigung der Teilnehmer*in ab 13 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung: Die Key to see® GmbH hat Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars. Ein Ersatzteilnehmer*in kann gestellt werden.

5.2. Offene Seminare: Kündigung durch den Auftragnehmer (Key to see® GmbH)

Die Key to see® GmbH behält sich vor, das Seminar bis 14 Kalendertage vor Durchführung abzusagen, wenn sich nicht genug Teilnehmer angemeldet haben. Diese Absage kann via E-Mail oder telefonisch erfolgen.

Eine offene Veranstaltung kann von der Key to see® GmbH gekündigt werden, wenn Folgendes eintritt:

    – Beim Intensiv-Seminars wird die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht. In diesem Fall behält sich die Key to see® GmbH vor, die Veranstaltung zu kündigen. (*)
    – Beim Schnupper-Seminar in Bad Pyrmont oder dem Steinhuder Meer wird die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht. In diesem Fall behält sich die Key to see® GmbH vor, die Veranstaltung zu kündigen. (*)
    – Beim Schnupper-Seminar außerhalb Bad Pyrmont oder dem Steinhuder Meer wird die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht erreicht. In diesem Fall behält sich die Key to see® GmbH vor, die Veranstaltung zu kündigen. (*)
    – Bei der Ausbildung zum Key to see®-Enneagramm-Coach wird die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht. In diesem Fall behält sich die Key to see® GmbH vor, die Veranstaltung zu kündigen. (*)

(*) Kompensation der bereits gezahlten Seminarhonorare

Bei Veranstaltungen, die in Bad Pyrmont oder am Steinhuder Meer hätten stattfinden sollen, wird ein Präsenzcoaching mit Mira Mühlenhof oder einem anderen Coach der Key to see® GmbH durchgeführt.

Bei Veranstaltungen, die außerhalb dieser Standorte hätten stattfinden sollen, wird ein Coaching via Skype mit Mira Mühlenhof oder einem anderen Coach der Key to see® GmbH durchgeführt.

Die aktuelle Honorar-Liste der Key to see® GmbH bleibt hierbei gültig. Zusätzliche Bearbeitungsgebühren werden nicht erhoben.

5.3 Kündigung Coachings – Absage durch Auftraggeber (Teilnehmer)

Wird ein Coaching vom Teilnehmer abgesagt, gilt folgendes:

– Bei Kündigung des Teilnehmers bis 3 Arbeitstage vor dem Termin: Die Absage ist in diesem
Fall kostenfrei.
– Danach bis einen Arbeitstag vor dem vereinbarten Coaching-Termin erhält der
Auftragnehmer (Coach) den entgangenen Erlös in Höhe von 50% des für die Sitzung
vereinbarten Satzes.
– Bei Absage am vereinbarten Coaching-Tag werden 100% des für die Sitzung vereinbarten
Satzes fällig.
– Bei Ausfall ohne Absage durch den Auftraggeber werden vom Auftragnehmer (Coach)
ebenfalls 100% des für die Sitzung vereinbarten Satzes berechnet.
Es wird keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben.

5.4 Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftragnehmer

Key to see® GmbH kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt, der Nutzer beispielsweise mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt.

6. Zahlungsmodalitäten

Alle Preise von Key to see® GmbH sind immer Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Weitere Punkte hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten, wie z.B.: des Zahlungszieles etc., werden im Angebot resp. in der Auftragsbestätigung fixiert.

7. Datenschutz

Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes verweisen wir auf die gesonderten Datenschutzrichtlinien auf der Website (www.keytosee.de). Durch Akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Bestimmungen ebenfalls als akzeptiert.

8. Allgemeine Bestimmungen – Salvatorische Klausel

8.1
 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Key to see® GmbH unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

8.2
 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.3
 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und der Key to see® GmbH oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Key to see® GmbH. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9. Haftungsausschluss

Die Haupttrainer und Trainer sowie die Assistenten sind von der Haftung gänzlich ausgeschlossen. Sie haften nicht für Unfälle, Eigentum oder Gesundheit während des Seminars, sowie auf dem Wege (An- und Rückreise) zur Seminarstätte. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars die Verantwortung
übernimmt.

10. Änderungsvorbehalt

Die Angaben entsprechen dem aktuellen Stand. Änderungen der Trainerbelegung oder der Seminarmodalitäten aus wichtigen organisatorischen Gründen behalten wir uns vor.

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